31.10.2018
Als stv. Mitglied der Thüringer Härtefallkommission berichtet Rechtsanwalt Johannes-M. Schulz-Schotler von unserem befreundeten RC Erfurt über die Arbeit und Funktionsweise einer Härtefallkommission und ganz speziell der Thüringer Härtefallkommission. Als Rechtsanwalt im Ruhestand engagiert er sich als stellv. Mitglied der Thüringer Härtefallkommission und als Vorstandsmitglied im Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BUMF) und im Gesamtvorstand Thüringer Flüchtlingspaten Syrien in diesem Themenfeld der Flüchtlings- und Zuwanderungsthematik. Die Thüringer Härtefallkommission (HFK) ist eine Einrichtung, die es in jedem Bundesland und in Thüringen seit 2005 gibt. Auf Grundlage des § 23 AufenthG entscheidet sie darüber, ob Migranten, die zur Ausreise verpflichtet sind, aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten können, wenn in bestimmten Konstellationen es für sie eine unzumutbare Härte wäre, nicht in Deutschland bleiben zu dürfen. Kommt die HFK zu dem Schluss, dass diese Gründe vorliegen, ersucht sie das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV), die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis anzuordnen. Während der Prüfung durch die HFK kann keine Abschiebung durchgeführt werden. Frd. Schulz-Schottler führt dazu die Anforderungen und Voraussetzungen für eine solche Prüfung aus, sowie die gesetzlichen Grundlagen und was dabei zu beachten ist.
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